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Besserer Kostenvergleich beim Girokonto ab 2019

Finanzen

Besserer Kostenvergleich beim Girokonto ab 2019

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Ab Januar 2019 wird der Girokontovergleich transparenter

EU-Richtlinie macht Girokonten transparenter

Das Girokonto ist definitiv das Bankkonto, welches die mit Abstand meisten Bürger in Deutschland nutzen. Spätestens mit Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder mit dem Berufseinstieg wird dieses Zahlungsverkehrskonto notwendig, denn sowohl Ausbildungsvergütungen als auch Einkommen werden heutzutage nahezu ausschließlich überwiesen. Aus diesem Grund bieten die weitaus meisten Banken ein Girokonto an, sodass das Angebot in diesem Bereich groß ist. Bisher gab es jedoch häufig Probleme, wenn Kunden einen gezielten Girokonto Vergleich durchführen wollten. Ein Problem besteht nicht selten darin, dass die Konditionen entweder wenig transparent sind oder die Banken zum Teil gar keine Auskunft darüber geben, welchen Dispozins sie zum Beispiel veranschlagen. Aufgrund einer EU-Richtlinie, nämlich der EU-Zahlungskontenrichtlinie, sind die Banken allerdings ab dem kommenden Jahr (2019) dazu verpflichtet, ihren Kunden detaillierte Auskünfte zu erteilen.

Girokonto Vergleich regelmäßig durchführen

Nicht verzichten sollte man auf einen Girokonto Vergleich, wenn man vor der Eröffnung seines ersten Girokontos steht. Darüber hinaus macht es definitiv Sinn, auch später in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob das eigene Girokonto vielleicht im Vergleich zu anderen Konten unnötig teuer ist. Wer einen Vergleich der Girokonten durchführen möchte, kann das entweder durch das Einholen individueller Angebote tun oder stattdessen einen sogenannten Girokonto-Rechner nutzen. Dabei handelt es sich um einen Vergleichsrechner, der in seiner Datenbank möglichst viele Angebote verschiedener Banken mit den jeweiligen Konditionen gespeichert hat. Als Ergebnis des Vergleichs erhält der Kunde dann insbesondere Aussagen zu den folgenden Konditionen und kann so auf einen Blick erkennen, welches Girokonto für ihn am günstigsten bzw. besten ist:

• Höher des Dispozinses
• Höhe der Kontoführungsgebühren
• Zusatzkosten

Derartige Vergleiche beinhalten allerdings meistens nur eine begrenzte Auswahl an Banken, was durchaus nicht ungewöhnlich ist, denn immerhin gibt es in Deutschland deutlich mehr als 200 Kreditinstitute, die ein Girokonto zur Verfügung stellen. Neben den Direktbanken zählen natürlich auch Banken mit Filialnetz zu den Anbietern, also vor allen Dingen die Großbanken, diverse Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Wer hier ebenfalls die entsprechenden Angebote mit einbeziehen möchte, müsste schon einen sehr zeit- und arbeitsintensiven individuellen Vergleich durch Einholen von Angeboten oder zumindest durch verschärfte Konditionen durchführen.

Wird Bankwechsel durch Informationspflicht leichter?

Bisher nutzen nur relativ wenige Bundesbürger die Möglichkeit, ihre Bankverbindung und somit ihr Girokonto zu wechseln. Die überwiegende Mehrheit aller Deutschen bleibt bei ihrer Hausbank, selbst wenn diese in den meisten Fällen zum Teil sogar deutlich schlechtere Konditionen beim Girokonto als andere Banken veranschlagt. Die Wechselbereitschaft könnte sich allerdings zukünftig erhöhen, wenn die Kreditinstitute nämlich aufgrund der bereits angesprochenen EU-Zahlungskontenrichtlinie ab 2019 dazu verpflichtet sind, ihren Kunden mindestens einmal pro Jahr eine Auflistung zukommen zu lassen. Diese Auflistung muss sämtliche Kosten beinhalten, die im Zusammenhang mit dem Girokonto anfallen. Ab 2019 dürfen Banken also nicht mehr nur Auskünfte verweigern, sondern sind sogar dazu verpflichtet, ihre Kunden von sich aus regelmäßig zu informieren. Darüber hinaus beinhaltet die EU-Richtlinie zudem, dass sämtliche Mitgliedsländer der Europäischen Union dafür sorgen müssen, dass Bankkunden mindestens eine Webseite zum Vergleich der Girokonten nutzen können, die kostenlos zur Verfügung stehen muss.

Welche Kosten müssen die Banken angeben?

Wie im vorherigen Abschnitt bereits kurz angesprochen, sind die Banken ab 2019 dazu verpflichtet, sämtliche Kosten anzugeben, die im Zusammenhang mit dem Girokonto stehen. Zu diesem Zweck hat beispielsweise die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin direkt 18 Kostenarten aufgelistet, die gegenüber dem Kunden genannt werden müssen, falls sie bei der jeweiligen Bank anfallen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Kostenfaktoren:

• Führungsgebühren
• Kosten für Überweisungen
• Kosten für Eröffnung, Änderung und Löschung eines Dauerauftrages
• Kosten für Lastschriften
• Debit- und Kreditkarten-Kosten
• Kosten für Bargeldein- und -auszahlungen

Zukünftig mehrere zertifizierte Vergleichswebseiten

Ursprünglich stand im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie im Raum, ein zentrales Portal zu schaffen, über welches die Bankkunden Girokonten miteinander vergleichen hätten können. Diese Idee wurde allerdings nicht in die Tat umgesetzt, sodass es voraussichtlich zukünftig mehrere Vergleichswebseiten geben wird, über die Kunden einen kostenlosen Girokonto Vergleich durchführen können. Angedacht ist allerdings, dass diese Webseiten zertifiziert werden müssen, da sie unbedingt kostenfrei nutzbar, unabhängig und vertrauenswürdig sein sollen.

Wer eine solche Zertifizierung erhalten möchte, muss zudem weitere Bedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass der Inhaber und Betreiber der Vergleichswebseite unter anderem den kompletten Programmcode offen legen muss, mit dem die Berechnung der jeweiligen Vergleichsergebnisse erfolgt. Damit soll insbesondere der Kritik entgegengewirkt werden, die es bei Vergleichsportalen in der Vergangenheit häufig, zum Teil sehr massiv gab. Die Kritik beinhaltet vor allem, dass bei aktuellen Vergleichsseiten häufig nicht transparent ist, nach welchen Kriterien die Reihenfolge der angezeigten Anbieter und somit Vergleichssieger erfolgt.

Voraussetzungen für leichtere Vergleichsmöglichkeiten sind geschaffen

Definitiv führt die Umsetzung der EU-Richtlinie dazu, dass ab 2019 auch in Deutschland bessere Voraussetzungen für eine Vergleichsmöglichkeit der Anbieter im Bereich Girokonto geschaffen wird. Jetzt muss nur noch der Bankkunde seine generelle Scheu vor einem Girokontowechsel ablegen, was sicherlich nicht einfach werden wird. Scherzhaft sagen manche Experten nicht ohne Grund, dass die Deutschen öfter ihren Partner als die Bank wechseln.

Da es sich beim Girokonto definitiv um die Drehscheibe der gesamten Geschäftsbeziehung mit der Bank handelt, sind natürlich nahezu alle Kreditinstitute ganz besonders bestrebt, dass zumindest das Girokonto bei ihnen geführt wird. Daher bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die Kreditinstitute auf die eintretende Informationspflicht reagieren bzw. was sie tun werden, um Kunden entweder vom Wechsel der Bankverbindung abzuhalten oder diesen ganz besonders zu bewerben.

Quellen

Bundesfinanzministerium.de